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Barrierefreiheit

Das Gerichtsgebäude in der Amtsgerichtsgasse 5 ist mehrere hundert Jahre alt. Demgemäß befinden sich im Haus steile Treppen, aber kein Aufzug.

Das Gerichtsgebäude in der Schloßgasse 6 verfügt über einen Aufzug und ist bis ins 2. OG barrierefrei zugänglich. Der Barrierefreie Eingang und der Fahrstuhl befinden sich im Innenhof, der von der Schloßgasse über einen Durchgang ebenfalls barrierefrei erreichbar ist. Bitte nutzen Sie dort die Sprechanlage um die Tür geöffnet zu bekommen.

Ebenfalls befindet sich im Hof der Schloßgasse 6, der über die Kirchstraße angefahren werden kann, ein Behindertenparkplatz. Da die Einfahrt zum Hof durch eine Schranke versperrt ist, nutzen Sie bitte auch dort die Sprechanlage, damit Ihnen die Schranke geöffnet wird. 

Wenn Sie als im weitesten Sinn an einem Prozess Beteiligter nicht in der Lage sind, Treppen zu überwinden, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin mit, am Besten direkt der zuständigen Serviceeinheit. Wir können dann organisatorisch sicherstellen, dass die betreffende Sitzung im Saal 003 (Amtsgerichtsgasse 5 im Erdgeschloss) oder 0.06 (Schloßgasse 6) stattfinden kann, den Sie ohne größere Barrieren erreichen können. Eine moblie Rampe steht bei Bedarf zur Verfügung.

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