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Im Zuge der Notariatsreform wurden alle staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst.

Die bislang von den staatlichen Notariaten wahrgenommenen Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Nachlass- und Betreuungsgericht) sind zum 01. Januar 2018 auf die Amtsgerichte übergegangen.



So ist das Amtsgericht Besigheim für die Betreuungs- und Nachlasssachen der ehemaligen Notariate Besigheim, Bietigheim, Bissingen, Kirchheim am Neckar sowie zusätzlich für Nachlassachen der ehemaligen Notariate Vaihingen/Enz und Sachsenheim aus dem Amtsgerichtsbezirk Vaihingen/Enz und der ehemaligen Notariate Marbach, Steinheim und Großbottwar aus dem Amtsgerichtsbezirk Marbach zuständig. 



Weitere Informationen finden Sie auf der vom Justizministerium Baden-Württemberg eingerichteten Seite zur Notariatsreform.


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